Rechtsanwalt Dr.  Koch ist ausschließlich auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Er steht Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite. Als gebürtiger Berliner fasste Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Alexander Koch bereits früh den Entschluss in dieser Stadt als Rechtsanwalt tätig zu werden.

Schon zu Beginn seiner juristischen Ausbildung galt sein besonderes Interesse dem Strafrecht und der Strafrechtspflege.

Auch in seiner Promotion befasste sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Alexander Koch eingehend mit einem Kernbereich der strafrechtlichen Vermögensdelikte.

Diese Gebiete stellen jetzt auch den Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Christian Alexander Koch dar.